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BGH, 09.02.2010 - 3 StR 253/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO; Art. 103 Abs. 1 GG
Unbegründete Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (unbegründete letztinstanzliche Entscheidungen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gehörverstoß wegen Verwerfung der Revision ohne Begründung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gehörverstoß wegen Verwerfung der Revision ohne Begründung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 31.10.2008 - 25 KLs 5413 Js 29109/07
- BGH, 03.12.2009 - 3 StR 253/09
- BGH, 09.02.2010 - 3 StR 253/09
- BVerfG, 05.04.2010 - 2 BvR 366/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
Vorbringen im Zivilprozess
Auszug aus BGH, 09.02.2010 - 3 StR 253/09
Eine (entsprechende) Fallgestaltung, wie sie der vom Antragsteller zitierten Entscheidung BVerfGE 81, 97 zugrunde lag (Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch eine von den Vorschriften des Zivilprozessrechts abweichende Zurückweisung von Vorbringen als verspätet) ist - entgegen der mit der Gehörsrüge vertretenen Auffassung - nicht gegeben. - BGH, 11.08.2009 - 3 StR 131/09
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 09.02.2010 - 3 StR 253/09
Dies entspricht indessen - verfassungsrechtlich unbedenklich und mit Art. 6 Abs. 1 MRK vereinbar (…vgl. Kuckein aaO § 349 Rdn. 16;… Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 349 Rdn. 7, jew. m. w. N.) - der Gesetzeslage, erlaubt keinen Schluss auf die Nichtbeachtung des Sachvortrags des Revisionsführers und begründet daher einen (sonstigen) Gehörsverstoß im Sinne des § 356 a StPO ersichtlich nicht (vgl. BGH wistra 2009, 483 m. w. N.).